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Häufig gestellte Fragen und deren Antworten

Für Fragen, die wir immer wieder hören - und sich viele von Ihnen stellen - haben wir unsere FAQ ins Leben gerufen.
Der Frage-Antwort-Katalog wird nach Bedarf immer wieder aktualisiert.

Wir hoffen, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

  • Pflegebedürftig
  • Pflegegrad 2
  • seit mindestens 6 Monaten durch eine Pflegeperson betreut

Die Verhinderungspflege kann über einen Pflegedienst oder eine Privatperson beansprucht werden

  1. Einen Antrag an die zuständige Kasse stellen
  2. Den Antrag ausfüllen und der Kasse zurückgeben
  3. Auf Bestätigung warten
  • täglich bis zu 6 Wochen
    • also 42 Tage
  • stundenweise über das ganze Jahr
  • Sie müssen die Stunden der Ersatzpflege auflisten (zB. in einer Tabelle) und diese dann der Kasse vorlegen, damit diese Sie übernehmen kann.
  • Pro Jahr stehen Ihnen 1612€ zur Verfügung

  • Diese entfallen jedoch immer am Ende des Jahres (Sie können das Geld nicht in das nächste Jahr mitnehmen)
  • Dieser Anspruch steht Ihnen jedes Jahr neu zur Verfügung
  • Dies können Sie durch die Nutzung der hälfte der Kurzzeitpflege auch aufstocken, somit hätten Sie 2418€ pro Jahr zur Verfügung
  • der Pflegedienst oder die Privatperson (Ersatzpflegeperson) dürfen nur bis zum 2 Grad mit Ihnen Verwandt sein, ansonsten erhalten Sie die Verhinderungspflege mit geringerer Summe zur Verfügung
  • Die Verhinderungspflege kann zB. bei verhinderung der Pflegeperson gebraucht werden

  • zB. wenn die eigentliche Pflegeperson im Urlaub, krank oder sonstiges ist

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