Häufig gestelte Fragen und deren Antworten
Für Fragen, die wir immer wieder hören - und sich viele von Ihnen stellen - haben wir unsere FAQ ins Leben gerufen.
Der Frage-Antwort-Katalog wird nach Bedarf immer wieder aktualisiert.
Wir hoffen, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. Falls nicht können Sie uns gerne anrufen oder uns hier eine Nachricht schicken.
Verhinderungspflege
- Pflegebedürftig
- Pflegegrad 2
- seit mindestens 6 Monaten durch eine Pflegeperson betreut
Categories :
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann über einen Pflegedienst oder eine Privatperson beansprucht werden
- Einen Antrag an die zuständige Kasse stellen
- Den Antrag ausfüllen und der Kasse zurückgeben
- Auf Bestätigung warten
Categories :
Verhinderungspflege
- täglich bis zu 6 Wochen
- also 42 Tage
- stundenweise über das ganze Jahr
Categories :
Verhinderungspflege
- Sie müssen die Stunden der Ersatzpflege auflisten (zB. in einer Tabelle) und diese dann der Kasse vorlegen, damit diese Sie übernehmen kann.
Categories :
Verhinderungspflege
- Pro Jahr stehen Ihnen 1612€ zur Verfügung
- Diese entfallen jedoch immer am Ende des Jahres (Sie können das Geld nicht in das nächste Jahr mitnehmen)
- Dieser Anspruch steht Ihnen jedes Jahr neu zur Verfügung
- Dies können Sie durch die Nutzung der hälfte der Kurzzeitpflege auch aufstocken, somit hätten Sie 2418€ pro Jahr zur Verfügung
- der Pflegedienst oder die Privatperson (Ersatzpflegeperson) dürfen nur bis zum 2 Grad mit Ihnen Verwandt sein, ansonsten erhalten Sie die Verhinderungspflege mit geringerer Summe zur Verfügung
Categories :
Verhinderungspflege
- Die Verhinderungspflege kann zB. bei verhinderung der Pflegeperson gebraucht werden
- zB. wenn die eigentliche Pflegeperson im Urlaub, krank oder sonstiges ist
Categories :
Verhinderungspflege